Wohnungsgebieteverordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Gröbenzell ist als einzige der an München angrenzenden Gemeinden nicht in die Wohnungsgebieteverordnung der Bayerischen Staatsregierung aufgenommen. Alle unsere unmittelbaren Nachbarn, also neben München die Städte Puchheim und Olching sind in dieser Verordnung aufgeführt, im Umfeld etliche andre Kommunen – beispielsweise Bergkirchen im Landkreis Dachau.

Diese Verordnung definiert Gebiete, in welchen die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum besonders gefährdet ist. Sie dient insbesondere dem Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Umwandlungs- bzw. Veräußerungsspekulation durch verlängerten Kündigungsschutz.

Die verschärfte Wohnungssituation im gesamten Ballungsraum ist bekannt. Sie ist in Gröbenzell mindestens genauso problematisch wie in unseren Nachbarkommunen. Die Benachteiligung Gröbenzells ist schlicht unverständlich und nicht hinnehmbar.

Daher stelle ich namens der SPD-Fraktion nachfolgenden Antrag:

Die Gemeinde Gröbenzell fordert die bayerische Staatsregierung auf, Gröbenzell in die Wohnungsgebieteverordnung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk
SPD-Fraktionsvorsitzender
12.04.2013