Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau zeitgemäß anpassen; Reduktionen bei guter öffentlicher Erreichbarkeit ermöglichen

Juli 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin, namens der SPD-Fraktion beantrage ich,

  1. die Anlage 1 für Wohngebäude der derzeit gültigen Garagen- und Stellplatzsatzung wird durch die Richtschlüssel der Landesplatzverordnung ersetzt,
  2. der 1. Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah eine neue Stellplatzverordnung zu erarbeiten, welche Reduktionen für die erforderliche Stellplatzzahl beiGebieten mit guter öffentlicher Mobilitätsstruktur enthält.

Gründe:

Die Gemeinde Gröbenzell verlangt in ihrer Garagen- und Stellplatzsatzung im Wohnungsbau die Errichtung von deutlich mehr PKW-Stellplätzen als in der landesrechtlichen Garagen und Stellplatzverordnung vorgesehen sind. Dergleichen treibt die Baukosten im Wohnungsbau deutlich, wo doch gerade im Segment für breite Bevölkerungsschichten an vielen Stellschrauben Baukostenreduktionen zu bewerkstelligen sind. Eine Gemeinde sollte zudem kein Konjunkturtreiber für den Autoverkehr und den Parkplatzbau sein.

So verlangt die Gemeinde Gröbenzell für Einfamilienhäuser ab 80 qm 2 Stellplätze, wo die LandesVO lediglich einen Stellplatz vorschreibt. Bei Mehrfamilienhäusern verlangt das Land Bayern 1 Stellplatz pro Wohnung, wo die Gemeinde Gröbenzell über 80 qm zwei Stellplätze fortschreibt. Bei Studentenheimen verlangt die Gemeinde Gröbenzell 1 Stellplatz bei 3 Betten, das Land Bayern 1 Stellplatz bei 5 Betten. Bei Altenwohnheimen verlangt die Gemeinde 1 Stellplatz pro 6 Wohneinheiten, während das Land Bayern einen Stellplatz pro 15 Betten fordert. Die Liste ist verlängerbar.

Gröbenzells Garagen- und Stellplatzverordnung ist damit extrem autofreundlich. Sie stammt aus einer Zeit, in welcher der öffentliche Nah- und Busverkehr bei weitem nicht so ausgebaut war wie heute. Zudem berücksichtigt sie geänderte Verhaltensweisen nicht, so dass junge Menschen oftmals mit dem 18. Lebensjahr keinen Führerschein mehr erwerben oder insgesamt der im Großraum München in vielen Bereichen geförderte Fahrradverkehr zunimmt. Daher wurde vor einigen Tagen seitens der SPD beantragt, nunmehr endlich die Fahradabstellplatzsatzung zu beschließen.

Die jetzige Gröbenzeller Gargen- und Stellplatzsatzung dürfte sich darüberhinaus behindernd für eine zeitgerechte Überplanung der Ortsmitte für die vielen Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer auswirken (zu Fuß, Fahrrad, PKW, Taxi, ÖPNV). Hier sind Aufenthaltqualität herzustellen und Schutzfunktionen zu beachten.

Weiter berücksichtigt die Gröbenzeller Satzung bislang keinerlei weitere mögliche Reduktionen, z.B. im Zuge eines Mobilitätskonzepts bei Bauten, die nahe am S-Bahnhof oder einer regelmäßig angefahrenen Busstation sind. Zum Diskussionsstand darf ich auf eine Veröffentlichung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München verweisen: https://www.pv-muenchen.de/leistungen/verbandskommunikation/veranstaltungen/bauamtsleitertreffen/rueckblick-mobilitaetskonzepte-stellsatzung

Hier sind deutlich flexiblere Konzepte ersichtlich, die öffentliche Erschließungen und soziale Strukturen berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen Peter Falk
Vorsitzender SPD-Fraktion Gröbenzell