sozial gerechte Bodennutzung für Gröbenzell einführen

15.06.2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin,

erschwinglicher Wohnraum in unserem Ballungsraum ist rar. Gerade in Gröbenzell ist zu beobachten, dass ein nicht erträglicher Verdrängungswettbewerb dergestalt stattfindet, dass Bürgerinnen und Bürger sich Wohnen und Leben in Gröbenzell nicht mehr leisten können und wegziehen müssen. Gleichzeitig droht eine unausgewogene Verschiebung der Bevölkerungsstruktur.

Hinzu kommt, das der Bevölkerungsdruck die Gemeinde mit finanziellen Nachfolgelasten konfrontiert, die zu stemmen es ein breiter aufgestelltes Instrumentarium bedarf.

Gesetzliche Anforderungen zur Gewährleistungen sozial stabiler Wohnverhältnisse bestehen nach § 1 Abs. 5, 6 Nr. 1, 2 BauBG und können nach § 11 BauGB vertraglich geregelt werden (kursiv, unterstrichen vom Antragsteller):

§ 1 V, VI Nr. 1,2 BauBG:

(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,

§ 11 I Nr. 1,2 BauGB (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein: 1. die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung und sonstige vorbereitende Maßnahmen, die Erschließung durch nach Bundes- oder nach Landesrecht beitragsfähige sowie nicht beitragsfähige Erschließungsanlagen sowie die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen sowie erforderlichenfalls des Umweltberichts; die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt; 2. die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung, die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Absatz 3, die Berücksichtigung baukultureller Belange, die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung;

In Gröbenzell findet derzeit eine Debatte über die Neuformulierung der Bebauungspläne statt. Diese Debatte schließt die Frage von Mehrung von Baurechten durch Nachverdichten und auch Neuausweisen ein.

Hierzu ist im Vorfeld ein für das Gemeindegebiet verbindliches, transparentes, Gleichbehandlung sicherndes und für Investoren kostensicheres Instrumentarium zu schaffen, welches eine Balance zwischen den verschiedenen öffentlichen, privaten und sozialen Belangen herstellt. Dies schließt Nachfolgelastenverträge sowie das zur Verfügungstellen von 1/3 der geschaffenen Wohnfläche für sozialen bzw. kommunalen Wohnungsbau ein.

Daher stelle ich namens der SPD-Fraktion nachfolgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat beschließt für Gröbenzell eine verbindliche SOBON-Richtlinie aufzustellen.
  2. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung beauftragt.
  3. Maßstab sind die im Umfeld bestehende Grundsätze, z.B. München, Erding oder Dachau, wie sie im Informationsblatt des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Nr. 65 2/2015 dargelegt sind.

Link:
http://www.pv-muenchen.de/export/download.php?id=1224

Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk Finanzreferent des Gemeinderats Vorsitzender SPD-Fraktion