Qualifizierten Mietspiegel für Gröbenzell einführen

20.01.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin,

Gröbenzell hat eine besonders angespannte Wohnungssituation, die Mieten befinden sich auf höchstem Niveau. Nötige Regulierungen sind derzeit zu beschränkt. Wegen dieser Gegebenheiten ist Gröbenzell nunmehr Gebietskulisse in allen Verordnungen des Freistaatsbayern für angespannte Wohnungssituationen (so auch sog. Mietpreisbremse). Diese Verordnungen können indes mangels qualifiziertem Mietspiegel der Gemeinde nur sehr begrenzt Wirksamkeit entfalten. Unsere Nachbarkommunen im Landkreis Fürstenfeldbruck an der Grenze zu München Germering und Puchheim verfügen mittlerweile ebenso über qualifizierte Mitspiegel wie die uns benachbarte Landeshauptstadt München selbst.

Dabei handelt es sich bei Mietspiegeln nicht nur um wichtige Instrumente zur bei uns überfälligen Mietenregulierung auf das wir nicht länger verzichten können. Zusätzlich handelt es sich um einen Service der Rechtssicherheit für die Vermieter- wie die Mieterseite, welcher langwierige und teure – mit Gutachten versehene – Rechtsstreitigkeiten um Miethöhen verhindert. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt nur ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d I BGB.

Der Bundesgesetzgeber hat nunmehr mit ab 1.1.2020 wirksamen Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete den Betrachtungszeitraum von 4 auf 6 Jahre erhöht, so dass in einen Mietspiegel realitätsnah auch mäßigere Vergangenheitsmieten einfließen.

Daher stelle ich namens der SPD-Fraktion den Antrag,

die Gemeinde Gröbenzell möge einen qualifizierten Mietspiegel gem. § 558 d BGB erstellen und sodann regelmäßig innerhalb der gesetzlichen Fristen anpassen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk