Neubau Rathaus Gröbenzell

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin,

Gröbenzell braucht ein auf viele künftige Jahrzehnte qualitätvolles, ansehnliches sowie für Bürgerinnen und Bürger wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde gut nutzbares neues Rathausgebäude. Das Rathaus ist gebaute „Zentrale der örtlichen Demokratie“, es soll also einerseits Offenheit gestalterisch und auch in Nutzbarkeit ausdrücken, andererseits soll es demokratischen Gemeinsinn symbolisieren. Die Gemeinde soll auch ihre Verantwortung für architektonische Gestaltung im öffentlichen Raum wahrnehmen. Es geht um die Ästhetik der Demokratie.

Auf die Abfrage der Fraktionen darf ich für die SPD auf folgende Punkte zum weiteren Vorgehen eingehen:

  1. Wir schlagen im Sinne einer raschen Umsetzung des Vorhabens einen beschränkten einstufigen Architektenwettbewerb als Realisierungswettbewerb für die Gebäudeplanung mit Bewerbungsverfahren und 5 geladenen Büros bei 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor. Die Verwaltung möge hierzu zeitnah eine Liste mit 5 zu setzenden teilnehmenden Büros mit Erfahrung in der Aufgabe „Rathausneubau“ vorlegen.

  2. Neben der Funktionalität des Gebäudes soll für die Planung und Realisierung auf gute Architektur und eine Planungsphilosophie wert gelegt werden. Der Bau eines Rathauses ist mehr als nur das Realisieren eines Büro- und Verwaltungsgebäudes. Das Rathaus hat Funktion, ist aber zugleich auch Symbol und wahrgenommene architektonische Verantwortung der öffentlichen Hand im öffentlichen Raum.

  3. Der Nutzflächenbedarf für die Verwaltung wurde im Arbeitspapier zum Gemeinderat vom 19.11.2015 mit 2500 qm angegeben. Entsprechend der Auf dem Gemeindegrundstück vorhandenen Baumöglichkeiten soll zusätzlich noch geprüft werden, ob ein Bereich für öffentliche Veranstaltungen vorgesehen werden kann. Dergleichen gibt es auch in anderen Rathäusern und Landratsämtern, etwa mit 300 qm im neuen Rathaus Kolbermoor. Hier können Ausstellungen, Lesungen, Veranstaltungen aber auch größere Trauungen stattfinden.

  4. Weiter sollen im neuen Rathaus Dienstwohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeplant werden. Zum einen besteht hierfür tatsächlich dringender Bedarf. Zum anderen ist bestehen Sicherheitsaspekte. Ein Gebäude (bzw. insgesamt das Ortszentrum) ist vor kriminellen Handlungen wie Vandalismus sicherlich geschützter, wenn es bewohnt ist. Des Weiteren würden hier Mieteinnahmen erzielt.

  5. Hinsichtlich der Freiflächengestaltung wünschen wir, dass der bisherige beliebte Treffpunkt mit der Boulebahn wieder in unserer Ortsmitte zur Verfügung steht. Gleichermaßen sind Spielmöglichkeiten für Kinder vorzusehen.

  6. Jetzige Kindergartenbereiche stehen jedoch für die Bebauung nicht zur Verfügung, können aber abstandsflächenrelevant genutzt werden. Im Übrigen soll auch die mögliche Höhenentwicklung mit Viergeschossig (E + 3) ausgeschöpft werden. Das Obere Geschoß kann – wie bereits von der Verwaltung dargestellt – rückversetzt werden.

  7. Für den Rathausneubau und für die teilnehmenden Architekturbüros kann eine Planungsphilosophie vorgelegt werden, die den Architekten Anhaltspunkte zu unseren Planungsvorstellungen und –schwerpunkten gibt. Wir sollten uns z. B. zu dem Stellenwert der Energieeffizienz des Gebäudes (Passivbausweise, Plushaus?), zum Grünanteil im Gebäude (Skygarden?) und Gebäudestrukturierung (flächensparend und dafür höher oder lieber niedriger?) äußern. Diese Äußerungen können als unverbindliche Vorstellungen - die auch kontrovers sein können – den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.

  8. Entscheidend erscheint für eine positive störungsfreie Umsetzung des Projekts, dass die Gemeindeverwaltung ihren Bedarf exakt ermittelt und die Gemeinde für sich als Bauherrin genau definiert, was sie will und braucht. Weiter scheint – wenn dies möglich ist - eine Abschätzung zukünftigen Bedarfs (mehr Bevölkerung?, zusätzliche kommunale Aufgaben?) sinnvoll.

  9. Die Durchführung des Projekts insgesamt sollte dem SoBa obliegen.

Der Wettbewerb soll den teilnehmenden Büros möglichst viele gestalterische Möglichkeiten lassen. Umso mehr und besser kann dann das Preisgericht bzw. unsere Gemeinde aus den vorgelegten Arbeiten auswählen. Daher soll den Teilnehmenden Büros das mögliche Baufenster unter Berücksichtigung der Abstandsflächen insgesamt und ohne Vorauflagen zur Planung freigestellt werden. Vorfestlegungen sollen vermieden werden.