Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister, lieber Martin, aus gegebenem Anlass stelle ich namens der SPD-Fraktion den Antrag,in der nächsten Sitzung des Gemeinderats über die Fragestellungen der Nebentätigkeiten des 1. Bürgermeisters zu berichten.

Ggfs. können, wenn erforderlich, Beschlussfassungen abgeleitet werden.

Dies soll beinhalten:

Gibt es anzeigepflichtige Nebentätigkeiten des 1. Bürgermeisters? Wird ggfs. Genehmigungsbedarf für Nebentätigkeiten gesehen? Ggfs.: Wie stellen sich mögliche Bezugsfälle für die Genehmigungs- bzw. die Versagungspraxis in Bayern dar?

Die Vorlage bitte ich gem. Art. 108 der Bayerischen Gemeindeordnung vorab mit der Rechtsaufsicht abzustimmen. Auf den weiterführenden systematisierenden Beitrag von Schnelle/Hopkins in NVwZ 2010, 1333 zur rechtlichen Fragestellung darf ich hinweisen. Für die aufgeworfene Fragestellung liegt die organschaftliche Bearbeitung hier beim 2. Bürgermeister. Mit freundlichen Grüßen Peter Falk Vorsitzender SPD-Gemeinderatsfraktion Gröbenzell