Mieterschutzverordnungen des Freistaats Bayern sollen auch für Gröbenzell gelten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit Schreiben v. 12.4.2013 hatte ich beantragt, die Gemeinde Gröbenzell fordert die bayerische Staatsregierung auf, Gröbenzell in die Wohnungsgebieteverordnung aufzunehmen.

Diesen Antrag erweitere ich dahingehend, die Staatsregierung aufzufordern, Gröbenzell in die weitere neue Verordnung über die verminderte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen aufzunehmen.

Die Verordnung über Wohnungsgebiete definiert Gebiete, in welchen die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum besonders gefährdet ist. Sie dient insbesondere dem Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Umwandlungs- bzw. Veräußerungsspekulation durch verlängerten Kündigungsschutz.

Die neue Verordnung über die reduzierte Kappungsgrenze trat am 15.5.2013 in Kraft und umfasst leider nur das Gebiet der Landeshauptstadt München. Ihr Zweck ist es Mietexplosionen einzudämmen.

Die verschärfte Wohnungssituation und die extremen Mietkostensteigerungen im gesamten Ballungsraum sind bekannt. Sie ist in Gröbenzell mindestens genauso problematisch wie im gesamten Ballungsraum. Daher ist Gröbenzell gleichzubehandeln. Die Gröbenzeller Mieterinnen und Mieter bedürfen des gleichen Schutzes wie in München und im sonstigen Münchner Umland. Gröbenzell weist eines der höchsten Mietniveaus in Deutschland auf.

Weiter habe ich folgende Anfrage:

Der Vorlage des Landratsamts FFB für die Kreistagssitzung vom 29.4.2013 habe ich entnommen, das durch die Staatsregierung im Jahr 2011 eine Erhebung zur Wohnungsgebieteverordnung durchgeführt wurde. Die Kommunen hatten demnach die Möglichkeit, mitzuteilen, ob sie die Aufnahme in die Wohnungsgebieteverordnung befürworten oder nicht.

Meine Frage ist daher: Wie hat die Gemeinde Gröbenzell auf die Anfrage reagiert? Warum wurde der Gemeinderat nicht mit der Angelegenheit befasst?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk
SPD-Fraktionsvorsitzender
26.05.2013