Gymnasium jetzt erweitern! - Blockade gegen Erweiterung auflösen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin, namens der SPD-Fraktion beantrage ich,

  1. die Beschlüsse des Gemeinderats vom 29.06.2023 unter Tagesordnungspunkt fünf und sechs werden aufgehoben,
  2. die Beratungsgegenstände werden auf die Tagesordnung der Sitzung am 27.07.2023 genommen, und der Gemeinderat beschließt:

a. 1) Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ einschließ-lich der Erweiterung des Umgriffs. 2) Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öf-fentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

b. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Erweiterung des Gymnasi-ums Gröbenzell zur Kenntnis und stimmt den baulichen Veränderungen auf dem Grundstück sowohl hinsichtlich des Hochbaus als auch hinsichtlich der Überplanung der Außenanlagen als Erbbaurechtsgeberin gemäß § 7 des Erbbaurechtsvertrages zu. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Klärung der im Vortrag genannten weiteren Themen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Bauvorhabens. Der Erste Bürgermeister o.V.i.A. wird mandatiert, die entsprechende Erklärung schriftlich abzugeben.

Gründe:

Die Beschlussfassung des Gemeinderats in seiner Sitzung vom 29.06.2022 führt zu einer mas-siven Zeitverzögerung und Kostensteigerung des Umbaus des Gymnasiums. Dies ist den Schülerinnen und Schülern sowie die Lehrkräften gegenüber nicht zu verantworten. Entspre-chend einhellige und fraktionsübergreifende Kritik an der Entscheidung des Gemeinderates wurde bei der Sitzung des zuständigen Ausschusses geübt, sogar die Planer haben sich von dem Projekt zurückgezogen.

Gröbenzell steht blamiert da und der politische Schaden für die Gemeinde ist immens. In der Debatte wurde deutlich auf mögliche negative Folgen für das Ansehen der Gemeinde hingewiesen. Diese wurde als „querulatorisch“ abgetan und ignoriert. Um den Schaden nun zu begrenzen ist die entsprechende Beschlussfassung darum dringlich in der nächsten Sitzung aufzuheben und es sind die notwendigen billigenden Beschlüsse zu treffen.

In der Debatte der Sitzung vom 29.06.2022 wurde deutlich, dass die Zuständigkeit des Gemeinderates in wesentlichen Teilen verkannt wurde. Die Gemeinde ist nicht Bauherrin, sondern entscheidet über den Bebauungsplan. Der Kreis als Bauherr ist der Gemeinde in wesentlichen Bereichen der Planung entgegen gekommen. Insbesondere hält die Planung die Stellplatzvorgaben der wesentlich verschärften Stellplatzsatzung ein.

Es gilt es auch gegenüber der eigenen Bauverwaltung diesen falschen Beschluss zu korrigieren. Immerhin hat die Verwaltung den intensiv mit der Kreisverwaltung abgestimmt Vorschlag zur Billigung empfohlen. Dem Gemeinderat wurde nicht erklärt warum die Verwaltungsspitze gegen ihren eigenen Vorschlag stimmt.

Mit freundlichen Grüßen Gregor von Uckermann (3. Bürgermeister)