Gymnasium Gröbenzell ausbauen Verfahren beschleunigen – gemeindliche Blockade überwinden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens unserer Fraktionen stellen wir nachfolgenden Antrag zur dringlichen Behandlung:

  1. Der Gemeinderat Gröbenzell bekennt sich zum Gymnasium Gröbenzell an seinem jetzigen Standort. Dies schließt Erweiterungen ein, um die Zukunftsfähigkeit dieser Bildungseinrichtung zu sichern und jedenfalls immer den Lehrplan für breite Angebote einzuhalten. Der Gemeinderat begrüßt daher die vom Kreistag zuletzt einstimmig befürworteten Sanierungs- und Erweiterungskonzepte, die für die Gröbenzeller Bildungslandschaft eine deutliche und positive Investition von ca. 30 Mio. Euro bedeuten.
  1. Der Gemeinderat beschließt nunmehr wie folgt:

a) Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung des Gymnasium Gröbenzell“ einschließlich der Erweiterung des Umgriffs wie in der Sitzungsvorlage einschließlich Abwägungstabelle zur Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023. b) Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB beauftragt. c) Hinsichtlich des Erbbaurechtsvertrags stimmt der Gemeinderat unter Kenntnisnahme der bisherigen Ausführungen der Verwaltung zur Erweiterung des Gymnasiums Gröbenzell den baulichen Veränderungen auf dem Grundstück sowohl hinsichtlich des Hochbaus als auch hinsichtlich der Überplanung der Außenanlagen als Erbbaurechtsgeberin gem. § 7 des Erbbaurechtsvertrags zu. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der im Verwaltungsvortrag vom 29.06.2023 genannten weiteren Themen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Bauvorhabens. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den 1. Bürgermeister, die Stellvertreter in der Reihenfolge sowie ggfs. eine Vertretung im Amt entsprechende Erklärungen schriftlich zeitnah abzugeben.

Gründe:

Es geht jetzt darum, weiteren Schaden von der Schullandschaft Gröbenzells abzuwenden und konstruktiv endlich dem Landkreis zu ermöglichen, unser Gymnasium zu erweitern. Gleichzeitig gilt es einen Abbau von Schulangeboten für das Gymnasium zu verhindern. Es geht auch darum, ggfs. unpraktische und belastende Containerunterrichte, die wegen weiterer Verzögerungen riskiert werden, zu vermeiden. Insgesamt geht es aber auch um die Glaubwürdigkeit und Integrität des gemeindlichen Verhandlungswesens nach außen.

Die Beschlussvorschläge, welche dem Gemeinderat durch den 1. Bürgermeister zur Sitzung am 29.06.2023 im Arbeitspapier zur Zustimmung vorgelegt worden waren, sind zwischen Gemeinde Gröbenzell und Landkreis Fürstenfeldbruck abgestimmt und entsprechen im Übrigen bisher gefassten einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderats bzw. der Organe des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Der Gemeinderat ist bereits seit seiner Sitzung am 30.01.2020 in die Erweiterungsarbeit des Gymnasiums, also seit über dreieinhalb Jahren, eingebunden gewesen. Das fortgeschriebene Konzept nahm der Gemeinderat dann am 24.02.2022 zur Kenntnis. Am 28.07.2022 fasste der Gemeinderat dann einen einstimmigen Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss, der ausdrücklich vorsah, den Schlüssel für die notwendige Zahl von Fahrradanstellplätzen bei einem Stellplatz je zwei Schülerinnen bzw. Schüler anzusetzen. Die vom 1. Bürgermeister zu dieser Sitzung vorgelegte Verwaltungsvorlage benennt einen Bedarf von rund 650 Fahrradstellplätzte. Der vom 1. Bürgermeisters vorgelegte Beschlussvorschlag unterscheidet sich im Übrigen nur marginal vom tatsächlich gefassten - einstimmigen - Beschluss des Gemeinderats: So ist der ursprünglich vorgesehene Satz gestrichen, dass die abweichenden Abstandsflächen nach Norden zum Grundstück Fl.Nr. 3204 geregelt werden sollen. Ebenso gestrichen ist der Satz, dass für die entfallenen Bäume eine Kompensation entsprechend der kommunalen Baumschutzverordnung geschaffen wird. Enthalten ist vielmehr der Satz, dass der Schlüssel für die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei einem Schlüssel von ein je zwei Schülerinnen bzw. Schüler angesetzt werden soll.

Das Arbeitspapier zur Kreistagssitzung vom 15.12.2022 v. 24.11.2022 (Az: 13-1 mo/arz) vermerkt auf S. 5, mit der Gemeinde seien am 9.11.2022 die infrage kommenden Bereiche für Fahrradstellplätze abgestimmt worden. Die Zahl entspricht unstrittig den vom Gröbenzeller Gemeinderat – einstimmig - gemachten Vorgaben aus der verschärften Gröbenzeller Fahrradstellplatzsatzung, die die Gemeinde Gröbenzell in ihren Verhandlungen gegenüber dem Landkreis umgesetzt hat. In der Kreistagssitzung merkte hierzu der 1. Bürgermeister (als Kreisrat) an, dass die Zahl 650 laut der Stellplatzverordnung das unterste Minimum sei, es seien 650 Stellplätz seines Erachtens definitiv zu wenig. Der Beschluss die Planung so umzusetzen erfolgte sodann durch den Kreistag einstimmig (52:0), insbesondere mit den Stimmen der Kreistags- und Gemeinderatsmitglieder aus Gröbenzell, also Martin Schäfer, Dr. Martin Runge und Dr. Daniel Holmer. Dies bedeutet aus Sicht eines jeden vernünftigen Betrachters die Akzeptanz der Planung. Vorher war bereits ebenso einstimmig am 29.09.2022 im für Schulen zuständigen Ausschuss des Kreises der Beschluss erfolgt, die Planung ohne Keller umzusetzen, wobei die Gruppierung UBV anwesend war.

Das vom 1. Bürgermeister zur Sitzung vom 29.06.2023 vorgelegte Arbeitspapier spricht demgemäß konsequent von zukünftig gut nutzbaren Abstellanlagen; die Zahl der Fahrradstellplätze ist laut Ausführung im vom 1. Bürgermeister vorgelegten Papier nach dem Schlüssel der neuen gemeindlichen Satzung vom 22.09.2022 angesetzt.

Leider sind die konkreten Vorbereitungen unvermittelt und völlig überraschend – aus Sicht unserer Verhandlungspartner wohl treuwidrig - durch eine vom 1. Bürgermeister angeführte Mehrheit im Gröbenzeller Gemeinderat gescheitert. Dies hat zur Folge, dass der Ausschuss für Schulen des Landkreises am 3.7.2023 einstimmig beschloss, grundsätzlich an der Planung festzuhalten. Es wurde um ein Gespräch mit der Gemeinde auf höchster Ebene gebeten. Dieses Gespräch muss nunmehr unter Einbeziehung des Gemeinderats umgehend stattfinden.

Um diesem Wunsch des Landkreises nachzukommen,

regen wir an, den Landrat, Herrn Karmasin, in die anstehende Gemeinderatsitzung einzuladen.

Jetzt braucht es ein stringentes Vorgehen der Gemeinde Gröbenzell für das Gymnasium, das wir mit diesem Antrag vorantreiben wollen. Wir bitten dabei, soweit nicht ohnehin geschehen, alle Fraktionen des Gemeinderats sich vorab mit „ihren“ Kreistagsfraktionen zu koordinieren.

Zudem ist zu bedenken, dass für Gröbenzell sehr viel auf dem Spiel steht. Nicht nur die Investition für das Gymnasium bzw. die Zeitschiene der schon wegen des Lehrplans und des G9 zwingend erforderlichen Erweiterung. Es geht um mehr: Gröbenzell ist historisch bedingt eine Gemeinde mit wenig Außen- und Erweiterungsraum, wir sind mittlerweile vielfach an die Gemeindegrenze zugebaut. Umso wichtiger sind gute Außenbeziehungen, für die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und der Kreisebene notwendig ist. Dazu bedarf es einer vertragstreuen und jederzeit seriösen Verhandlungsführung, die Integrität sowie Redlichkeit ausstrahlt und niemanden vor den Kopf stößt. Gerät hier Gröbenzell dauerhaft in den Ruf von Verhandlungsbrüchigkeit werden diese Außenbeziehungen nachhaltig leiden.

Mit der jetzigen Billigung der Vorlage vom 29.6.2023 zur Erweiterung unseres Gröbenzeller Gymnasiums kann der Gemeinderat ein Stück dazu beitragen, das offensichtlich beschädigte Vertrauen wieder herzustellen und endlich den Startschuss für den Erweiterungsbau geben!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk Anton Kammerl Vors. SPD-Fraktion Gröbenzell Vors. CSU-Fraktion Gröbenzell