Ergänzung Friedhofsgebührensatzung

Juli 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin, namens der SPD-Fraktion beantrage ich zur Sicherung des vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Angebots weiterer Bestattungsformen, folgende Ergänzungen der Friedhofsgebührensatzung:

• § 4 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

k) Rasengrabstätten für Särge – mit einer Grabstelle 300,00 € Rasengrabstätten für Särge - mit zwei Grabstellen als Doppelgrab 400,00 € l) Rasengrabstätten für Urnen – ohne Überurne , mit einer Grabstellen 120,00 € m) Gemeinschaftsgrabstätte für Urnenbeisetzungen mit Gemeinschaftsgrabmal 120,00 €.

• Die Verwaltung möge die haushalterische Überschusssituation des Friedhofs erklären; bei der Neukalkulation ist demgemäß ggfs. eine Senkung der Friedhofsgebühren herbeizuführen.

Gründe:

Mit einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, neue Bestattungsformen in unserem Friedhof anzubieten. Dies dient der Zukunftsfähigkeit des Friedhofs bei einer Bevölkerung, die pluraler ist und jenseits bisheriger Konventionen auch neue Bestattungsformen nachfragt. Bereits vorhergehend hatte der Gemeinderat mit Beschluss vom 16.1.2020, also vor über zweieinhalb Jahren die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Änderungen der Friedhofsbenutzungssatzung vorzulegen. Weiter wurde eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren unter Einbeziehung der neuen Bestattungsformen beauftragt. Im Gemeinderat vom 23.6.2022 habe ich Sie nochmals nach dem Fortgang der nun schon Jahre dauernden Angelegenheit gefragt, wobei Sie für die Folgewoche eine klärende Mail an den Gemeinderat ankündigten. Auf diese Mail wartet der Gemeinderat bis heute vergeblich. Daher muss nunmehr auf eine zeitnahe Beschlussfassung bestanden werden, da auch dieser Antrag eigentlich nur eine seit geraumer Zeit ausstehende Verwaltungsvorlage beinhaltet.

Dieser Antrag zur Friedhofsgebührensatzung wird aus kommunalabgaberechtlichen Gründen gesondert gestellt, Gebührensatzungen sind rechtskonform nur gesondert beschließbar.

Die Gebühren der neuen Bestattungsform Rasenbestattung für Urnen entsprechen denjenigen der Baum- bzw. der anonymen Bestattung. Die Gebühren für die Bestattungsformen Rasengräber für Särge entsprechen einer Schätzung nach Einzel- und Doppelgräbern, wobei wegen des geringeren Platzbedarfs ein Abschlag nach unten vorzunehmen war.

Sollten nunmehr Präzisierungen seitens des Bürgermeisters gesehen werden, mögen diese frühzeitig in einem Arbeitspapier für die anstehende Gemeinderatssitzung dargelegt werden. Weitere Vertagungen erscheinen aus Gründen der Gremienstringenz in dieser eher routinierten Gemeindeangelegenheit nicht mehr länger verträglich.

Hinweis derzeit möglicherweise überhöhte Friedhofsgebühren:

Weiter weise ich darauf hin, dass ausweislich der Gemeindehaushalte 2021 sowie 2022 die Gebührenlage derzeit deutlich überhöht erscheint. Der Friedhof ist eine kostenrechnende Einrichtung, wegen des gemeinnützigen Parkanteils des Friedhofs ist ein Deckungsgrad von changierend um 80% ohne weiteres akzeptiert und wurde bislang vom Gemeinderat so gesehen.

Derzeit ergibt sich ausweislich der letzten Ergebnishaushalte für die Teilleistung Friedhofsanlage/Gräber sich folgende Gewinnlage:

Produkt 5.5.3.1.2.01 Teilleistung Friedhofsanlage/Gräber

Ergebnisse: 2018: + 84.444 €
2019: + 186.441 €
2020: + 303.830 €

Ansätze:
2021: +195.491
2022: +196.910

Finanzplanung: 2023: + 195.508 2024: + 191.206 2025: + 174.154

Aus diesen Zahlen ergibt sich der Verdacht auf eine planvolle Überdeckung der Friedhofsanlage über die nächsten Jahre im gesamten Finanzplanungszeitraum. Ebenso sind im Haushalts-Produkt der Aussegungshalle mit Nebengebäuden Überschüsse für den aktuellen Haushalt wie den gesamten Finanzplanungszeitraum vorgesehen.

Dies ist bei der kostendeckenden Einrichtung so nicht hinnehmbar. Ein Friedhof ist kein Profitunternehmen der Gemeinde. Trauende Angehörige können nämlich nicht zur Sanierung eines ansonsten traurigen Gemeindehaushalts herangezogen werden. Ggfs. sind also die Gebühren auf den vom Gemeinderat gewollten Kostendeckungsgrad unter Einbeziehung der deutlichen Park-, Natur- und Erholungsfunktion des Gemeindefriedhofs mit seiner tatsächlich schönen Anlage wieder zu senken.

Mit freundlichen Grüßen Peter Falk
Vorsitzender SPD-Fraktion Gröbenzell