Ergänzung Friedhofsbenutzungssatzung

Juli 2022

Rasengrabstellen für Sarg- bzw. Urnenbestattung Sarglose Erdbestattung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin, namens der SPD-Fraktion beantrage ich zur Sicherung des vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Angebots weiterer Bestattungsformen,folgende Ergänzungen der Friedhofsbenutzungssatzung:

• § 7 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:

k) Rasengrabstätten für Särge – mit einer Grabstelle Rasengrabstätten für Särge - mit zwei Grabstellen als Doppelgrab l) Rasengrabstätten für Urnen – ohne Überurne , mit einer Grabstelle m) Gemeinschaftsgrabstätte für Urnenbeisetzungen mit Gemeinschaftsgrabmal

• § 7 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:

k) Rasengrabstätten für Särge, eine Grabstelle Länge 2,20 m, Breite 1,00 m Rasengrabstätten für Särge, zwei Grabstellen Länge 2,20 m, Breite 1,50 m l) Rasengrabstätten für Urnen Länge 0,3 m, Breite 0,3 m

• § 10 a Rasengrabstätten neu

Rasengrabstätten sind Wahlgrabstätten, in denen ein Nutzungsrecht für 15 Jahre erworben werden kann, welches verlängert werden kann. An die jeweilige Bestattungsstelle kann eine bodenebene verlegte Platte mit der Größe 30 x 30 cm eingelassen werden. Im Übrigen gilt für diese Kennzeichnungen § 13 Abs. 4. Eine Pflicht zur Anbringung von Bodenplatten besteht nicht (Anonymisierung)

• § 13 Abs. 5 neu

In der Gemeinschaftsgrabstätte mit Gedenkstele mit der Möglichkeit der Anbringung eines Beschriftungsblatts werden Urnen der Reihe nach beigesetzt. Nach Ablauf der 15jährigen Ruhefrist werden die Grabstellen bei Bedarf wieder vergeben. Die Namenstafeln bleiben Eigentum der Gemeinde Gröbenzell. Andere als die von der Gemeinde Gröbenzell ausgegeben Namenstafeln dürfen nicht verwendet werden. Sie sind einheitlich nach der von der Gemeinde Gröbenzell vorgegebenen Schriftart zu gravieren.

• § 15 Abs. 7 neu

Die Beisetzung (Grablegung) selbst ist sarglos mit Leichentuch möglich (vgl. § 30 Abs. 2 BestattungsVO)

Gründe:

Mit einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die im Antrag benannten neuen Bestattungsformen in unserem Friedhof anzubieten. Dies dient der Zukunftsfähigkeit des Friedhofs bei einer Bevölkerung, die pluraler ist und jenseits bisheriger Konventionen auch neue Bestattungsformen nachfragt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat mit breiter Mehrheit die sarglose Bestattung zugelassen, da im Übrigen auch ohne Änderung der Benutzungssatzung seit Beschlussfassung im Januar möglich ist. Die Satzungseinfügung erfolgt insoweit lediglich klarstellend.

Bereits vorhergehend hatte der Gemeinderat mit Beschluss vom 16.1.2020 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Änderungen der Friedhofsbenutzungssatzung vorzulegen. Im Gemeinderat vom 23.6.2022 habe ich nochmals nach dem Fortgang der nun schon Jahre dauernden Angelegenheit gefragt, wobei Sie für die Folgewoche eine klärende Mail an den Gemeinderat ankündigten, die leider bis heute nicht eingetroffen ist. Daher muss nunmehr auf eine zeitnahe Beschlussfassung bestanden werden, da dieser Antrag eigentlich nur eine seit geraumer Zeit ausstehende Verwaltungsvorlage beinhaltet.

Ein Antrag zur Friedhofsgebührensatzung wird aus kommunalabgaberechtlichen Gründen gesondert gestellt, diese ist rechtskonform nur gesondert zu beschließen.

Sollten nunmehr Präzisierungen seitens des Bürgermeisters gesehen werden, mögen diese frühzeitig in einem Arbeitspapier für die anstehende Gemeinderatssitzung dargelegt werden. Weitere Vertagungen erscheinen aus Gründen der Gremienstringenz in dieser eher routinierten Gemeindeangelegenheit nicht mehr länger verträglich.

Mit freundlichen Grüßen Peter Falk
Vorsitzender SPD-Fraktion Gröbenzell