29.04.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin,
die Betreuung von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Bereich von Schulen hat die Gebührenfreiheit in Bayern Verfassungsrang. Daneben besteht Lernmittelfreiheit. Versuche der Staatsregierung zur Erhebung von Studiengebühren sind berechtigterweise an der Bayerischen Volksgesetzgebung gescheitert. Daher ist die Beitragsfreistellung von Eltern in Kinderbetreuungseinrichtungen schon längst anstehende öffentliche Aufgabe.
Hinzu kommt, dass in einem Ballungsraum wie dem unsrigen ein auch für Eingeweihte kaum mehr nachvollziehbarer Flickenteppich an Gebühren von Essensgeldern, Getränkegeldern, Spielgeldern und zeitabhängiger Benutzungsgebühren besteht. Gröbenzell ist dort ohnehin kein preisgünstiges Pflaster. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat daher letztes Jahr einen – einstimmigen - Beschluss für gebührenfreie und beitragsreduzierte Kindertagesstätten gefasst. Dies schließt den Kinderkrippenbereich, den Kindergartenbereich, den Hortbereich sowie dortige freigemeinnützige Initiativen ein. Zielrichtung ist es, die Eltern faktisch von Gebühren freizustellen. Weiterer Handlungsbedarf für Neuregelungen besteht aufgrund neuer landesweiter Bestimmungen zu Elternbeiträgen im BayKiBiG bzw. das Gute-Kita-Gesetzes im Bund.
Dazu wird nach meiner Kenntnis die uns benachbarte Landeshauptstadt noch eine Aktualisierung ihrer Beschlussfassung vorzunehmen.
Für die SPD-Fraktion stelle ich daher nachfolgenden Antrag:
Die Gröbenzeller Kindertagesstätten werden hinsichtlich der Elternkosten den entsprechenden Einrichtungen in München gleichgestellt. Die Gemeinde strebt damit eine Entlastung der Eltern einsprechend der Landeshauptstadt München an. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Satzungsänderungen und ggfs. weiteren verwaltungsmäßigen und rechtlichen Schritte vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Falk