Digitalisierungsstrategie 2020 - 2026

31.12.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin, als Referent für Digitalisierung beantrage ich, dass die Gemeindeverwaltung eine Digitalisierungsstrategie, in der Ressourcen, Ziele und Möglichkeiten aller von der Digitalisierung Betroffener strukturiert analysiert und bewertet werden, erarbeitet.

Die Analyse und Strategie soll die Orientierung für die Zusammenhänge geben, um dann in darauf folgenden und aufbauenden Schritten die bestehenden Verwaltungsprozesse zu analysieren und konkrete Umsetzungsmaßnahmen abzuleiten. Dabei sollen Förderprogramme des Bundes und des Landes berücksichtigt und für unsere Ziele genutzt werden. Dazu darf die Gemeindeverwaltung aus Ressourcen- und Fachgründen die Unterstützung externer Berater hinzuziehen und entsprechende Ausschreibungen vorbereiten. Gründe: Die Digitalisierung verändert alles. Über die bloße Nutzung von moderner Informationstechnologie hinaus verändern sich gesellschaftliche Strukturen und die Art und Weise der Interaktion, Partizipation, Kommunikation, die Arbeitswelt und andere Rahmenbedingungen der Gesellschaft. Auch die Kommunen müssen sich mittel- bis langfristig auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen, können aber schon kurzfristig konkrete Digitalisierungsthemen angehen. Spätestens die Corona-Pandemie legt die operativen Digitalisierungsdefizite in Wirtschaft und Spätestens die Corona-Pandemie legt die operativen Digitalisierungsdefizite in Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland offen. Der Zugang der Bürger zu Verwaltungsleistungen über digitale Wege ist dabei aber nur der für den Bürger sichtbare Teil der Digitalisierung. Neben diesem aktuellen Bedarf gibt es weitere Gründe, sich in Gröbenzell strukturiert mit dem Thema Digitalisierung auseinander zu setzen: ‣ Die Digitalisierung ist eine gesellschaftliche Entwicklung und mehr als IT. Sie führt zu neuen Standards und Anspruchshaltungen und Bedarfen in einer Kommune. Alte Strukturen und Abläufe werden von der zunehmend digitalisierten Gesellschaft in Frage gestellt. Solche Bedarfe müssen erkennt und möglichst auch vorhergesehen werden, um darauf reagieren zu können, wenn das erforderlich oder gewünscht ist. ‣ Der Bundesegesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen („Onlinezugangsgesetz“ / OZG) der öffentlichen Verwaltung aufgegeben, bis Ende 2022 große Teile der öffentlichen Verwaltung zu digitalisieren und die Verwaltungsleistungen auf Verwaltungsportalen anzubieten. Bei dieser Umsetzung sind sicherlich der Bund und die Länder vor den Kommunen in der Pflicht. Jedoch wird die kommunale Verwaltung Veränderungen unterworfen sein. Darauf sollten wir uns vorbereiten. ‣ Zahlreiche Förderprogramme des Bundes und der Länder stehen für Digitalisierungskampagnen auf kommunaler Ebene zur Verfügung. So fördert der Freistaat Bayern mit dem Programm „Digitales Rathaus“ die Digitalisierung der Kommunen. Auch wenn die Fördermittel pro Gemeinde auf 20.000,00 EUR begrenzt und damit überschaubar sind, sollten die Angebote geprüft und genutzt werden. ‣ Digitalisierung wird Teil der Orts-/Stadtentwicklung und sollte auch in planerischen Belangen mitgedacht werden.Dieser Antrag zielt auf eine grundlegende Aufarbeitung des Themas Digitalisierung in Gröbenzell mit einem Fokus auf die Perspektive der gemeindlichen Aufgabenerfüllung und Planungshoheit. Ergebnis der Analyse soll neben der Ist-Bestandsaufnahme die Identifizierung von Bedarf und Möglichkeiten sein. Einzelne Umsetzungsmaßnahmen bleiben dann gesonderter Beschlussfassung vorbehalten. Zusätzlich könnte die Verwaltung (auch ohne Gemeinderatsbeschluss) eine/n oder mehrere geeignete Mitarbeiterinnen* an dem Ausbildungsprogramm „Digitallotse“ im Rahmen des Förderprogramms „Digitales Rathaus“ teilnehmen lassen.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Axel von Walter stv. Vorsitzender SPD-Gemeinderatsfraktion Gröbenzell Referent für Digitalisierung