Bestellung Datenschutzbeauftragte/r für die Gemeinde Gröbenzell

Juli 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin, namens der SPD-Fraktion beantrage ich,

• Die Verwaltung berichtet über die Situation des Datenschutzes in der Gemeindeverwaltung.

• Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, dem Gemeinderat unverzüglich einen Vorschlag für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorzulegen.

Gründe:

Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Gröbenzell befindet sich bereits seit geraumer Zeit in Altersteilzeit. Soweit ersichtlich hat der 1. Bürgermeister entgegen § 2 Nr. 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderats bislang gegenüber dem Gemeinderat den Vorgang weder zur Abberufung noch zu einer allfälligen Neubestellung vorgelegt.

Datenschutz hat in einer modernen Gesellschaft einen grundrechtlich sehr hohen Stellenwert; dies erst Recht bei weiter zunehmender Digitalisierung. Schon daher ist eine Vakanz in diesem Bereich nicht hinnehmbar. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für die Gemeinde Gröbenzell verpflichtend.

Dazu darf ich auf folgende Ausführungen des Landesdatenschutzbeauftragten des Freistaats Bayern verweisen: https://www.datenschutz-bayern.de/docs/verwaltung/aufgaben_bdsb.html https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki07.html

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk
Vorsitzender SPD-Fraktion Gröbenzell