Bestattungsformen, Friedhofsgebühren

16.01.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die heutige Tagesordnung enthält einen Vorschlag der Verwaltung zu einer doch recht sprunghaften und für mich nicht nachvollziehbaren Friedhofsgebührenerhöhung. Anders als bei früheren Erhöhungen sind leider die Kalkulationsgrundlagen den Unterlagen überhaupt nicht beigegeben. Als Finanzreferent war ich im Vorfeld nicht einbezogen.

Den Unterlagen fehlen überhaupt Kalkulationen zu neuen Bestattungsformen. Dies ist ärgerlich, weil der GR sich zuletzt am 25.7.2019 mit der Angelegenheit befasst hat und im Protokoll ausdrücklich eine diesbezügliche Bitte an die Verwaltung formuliert war. Eine neue Gebührensatzung ohne Kalkulation weiterer – gewollter – Bestattungsformen ist daher nicht angezeigt. Die Vorlage, welche der Kollege Eichler als Liegenschaftsreferent und ich eingereicht hatten, soll vielmehr jetzt umgesetzt werden.

Daher stelle ich – so der TOP nicht abgesetzt wird – nachfolgenden Antrag:

  1. Die Friedhofbenutzungssatzung wird für folgende Bestattungsarten angepasst und die Verwaltung beauftragt die notwendigen Änderungen vorzulegen:

a) An geeigneter Stelle des Friedhofs werden Rasengräber für Urnen- und Erdbestattungen angeboten. In den Rasen an der jeweiligen Bestattungsstelle von Urne bzw. Sarg kann eine mit der Rasenfläche bündig verlegte Platte eingelassen werden. Die Grabstätten sind verlängerbar. Eine Pflicht zur Kennzeichnung der jeweiligen Grabstelle besteht jedoch nicht, sie kann also anonymisiert sein.

b) Eine weitere Urnengemeinschaftsanlage wird nach dem Modell des Friedhofs Eichenau eingerichtet.

c) Die Verwaltung berichtet, ob aus ihrer Sicht in Hinblick auf die landesrechtliche Lockerung der Sargpflicht, Anpassungsbedarf für die örtlichen Bestattungsvorschriften besteht.

  1. Eine Neukalkulation der Grabgebühren wird unter Einbeziehung der neuen Bestattungsformen dem GR zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei sind die Kalkulationsgrundlagen einschließlich kalkulatorischer Zinshöhe den Unterlagen beizugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk
Finanzreferent