Behindertenbeirat

Beschlussvorschlag:

Es wird ein Behindertenbeirat in Gröbenzell eingerichtet. Die näheren Einzelheiten zu Zusammensetzung, Aufgaben und Rechten regelt eine Satzung, welche von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfes erarbeitet wird und über welche zu gegebener Zeit gesondert zu entschieden sein wird.

Begründung:

In Deutschland leben ca. 8,6 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, in der Praxis sind es weit mehr. In Gröbenzell ist also statistisch mindestens jede(r) 10. Mitbürger(in) betroffen, auch wenn viele Einschränkungen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Die Bandbreite reicht von vorübergehenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit bis hin zu schwersten geistigen und/oder körperlichen Behinderungen ohne Aussicht auf Genesung. Bislang gibt es in Gröbenzell kein offizielles Gremium, das sich speziell der Bedürfnisse, Nöte, Ängste und Wünsche behinderter Menschen annimmt. Ein Arbeitskreis, der sich wie in den letzten Jahren für die Belange behinderter Menschen einsetzte, hat keinerlei Mitsprache- oder Mitwirkungsrechte auf kommunaler Ebene.

Wir sehen durchaus, dass es für die Bedürfnisse behinderter Menschen bereits jetzt verschiedene Anlaufpunkte gibt und hier eine ordentliche Unterstützung stattfindet. Wir meinen aber, dass die Anzahl der Betroffenen und ihre jeweils sehr eigene schwierige Lebenssituation eine zentrale und eigene Anlaufstelle in Gröbenzell erfordert, bei welcher unsere Mitbürger mit Behinderung wissen, dass sie die

optimale Information bekommen, und welche ihre Belange in der kommunalpolitischen Debatte spürbar vertritt. In diesem Sinne sehen wir den Beirat auch als ein wichtiges Werkzeug der Integration.

Aus diesen Gründen beantragt die SPD- Fraktion die Einrichtung eines Behindertenbeirates in Gröbenzell. Die Einzelheiten sind in einer Satzung zu regeln. Ein Entwurf einer solchen Satzung ist dem Antrag beigefügt, dieser Entwurf soll zum einen unsere Vorstellungen zu Zusammensetzung, Aufgaben und Rechten des Beirates näher erläutern, zum anderen als Arbeitsgrundlage für einen Satzungsentwurf der Verwaltung dienen.

Nach dem Entwurf soll der Beirat aus maximal sieben Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern bestehen und durch den Gemeinderat berufen werden. Aufgabe des Behindertenbeirats ist es, Anlaufstelle für die optimale Information der in Gröbenzell ansässigen Menschen mit Behinderung nebst deren Angehörigen zu sein, deren Interessen wahrzunehmen, Lösungsvorschläge für deren besondere Herausforderungen zu erarbeiten und den Gemeinderat, dessen Ausschüsse, die Bürgermeister sowie die Verwaltung in allen damit zusammenhängenden Fragen zu beraten. Darüber hinaus soll der Beirat in eigener Initiative Vorschläge oder Anregungen in die Diskussion einbringen können, die dann auf Antrag im Gemeinderat oder in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind.

Michael Schrodi
Fraktionsvorsitzender
15.12.2009