Baumschutzverordnung

Wie in der Sitzung letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zu erkennen war, stellt nicht die Baumschutzverordnung, sondern deren uneinheitliche und teilweise willkürliche Umsetzung ein Problem dar. Der Kern des Problem liegt, wie auch Wortbeiträge aus anderen Fraktionen bestätigten, in der unklaren Formulierung des § 5, Punkt 1 Abs. 1:

„der Bestand oder die Nutzbarkeit eines Grundstückes oder eines vorhandenen Gebäudes unzumutbar beeinträchtigt wird“ […]

Die im Verordnungstext folgenden Beispiele tragen nicht zur inhaltlichen Klärung der Unzumutbarkeit bei.

Ich stelle deshalb den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen

  1. den oben zitierten Absatz der Baumschutzverordnung durch eine eindeutige Definition der unzumutbaren Beeinträchtigungen zu ergänzen.
  2. die Baumschutzverordnung ansonsten in ihrer bewährten Fassung zu belassen.
  3. die ergänzte Version dem Gemeinderat zur Abstimmung zu stellen.

Michael Schrodi
Fraktionsvorsitzender
08.02.2010