Ausweitung der bürgerfreundlichen Eintragungszeiten während des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der SPD stelle ich nachfolgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, während der zweiwöchigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs von Montag bis Freitag wenigstens dreimal in den Abendstunden und an beiden Samstagen die Möglichkeit der Eintragung anzubieten.

Weiterhin sollen neben dem Rathaus mobile Eintragungsräume angeboten werden, um In den Alten- und Pflegeeinrichtungen wie auch im betreuten Wohnen die Eintragung in das Volksbegehren zu ermöglichen.

Begründung:

Der Gesetzgeber verpflichtet die Kommunen in Art. 68, Absatz 2 des Bayerischen Landeswahlgesetzes, „ausreichend Gelegenheit“ zu bieten, damit sich jede stimmberechtigte Person beteiligen kann. Das ist vor allem durch Eintragszeiten über die üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs hinaus sicherzustellen. Daher verweist das Gesetz ausdrücklich darauf, dass die Eintragungsstunden „so zu bestimmen“ seien, dass eine Eintragung möglich wird.

Zusätzlich sind zusätzliche Eintragungsräume vor Ort nötig, um die Wahrnehmung der demokratischen Abstimmungsrechte nicht mit zu hohen Hürden zu versehen. Gerade mobile Eintragungsräume, die in den Ausführungsbestimmungen des Staatsministerium des Inneren zu vergangenen Volkbegehren ausdrücklich erwähnt werden, können helfen, in sozialen Einrichtungen eine Eintragung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk SPD- Fraktionsvorsitzender
09.12.2012