Ausbau der Herbst- und Parkstraße

Die Bürgeranhörung zum Ausbau der Herbst- und Parkstraße hat deutlich gemacht, dass es zu einigen relevanten Punkten noch erheblichen Informations- und Klärungsbedarf gibt, bevor die Mitglieder des Gemeinderats eine solch weitreichende Entscheidung treffen können. Im Folgenden sind die Punkte aufgeführt, die einer Klärung durch die Verwaltung bedürfen:

  1. Wie setzen sich die Kosten des Ausbaus zusammen und welchen Anteil an den Gesamtkosten hat das Entwässerungssystem „D- Rainclean“?

  2. Welche Folgekosten verursacht dieses Entwässerungssystem?

  3. Welche alternativen Entwässerungssysteme sind überprüft worden und welche Kosten würden diese verursachen?

  4. Inwieweit ist die Gemeinde verpflichtet, den Ausbau der beiden Straßen in der bisherigen vorliegenden Form durchzuführen? Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Verwaltung speziell der Art. 41h Bayerisches Wassergesetz?

  5. Welche Gröbenzeller Straßen sind von dieser Bestimmung ebenso betroffen?

  6. Die Kosten für die Beleuchtung sind nur umlagefähig bei einer Verbesserung der Beleuchtung. Inwieweit ist eine Verbesserung notwendig und welche Kosten hat dies für die Gemeinde und die Anwohner?

  7. Welche Folgen für die Verkehrssituation hat der Straßenausbau, welche die Einrichtung einer sog. Begegnungszone für den Bereich der Herbst- und Parkstraße?

Nicht nur die angespannte Haushaltssituation verpflichtet die Verwaltung und den Gemeinderat, möglichst kostensparend mit den uns zur Verfügung stehenden Steuergeldern umzugehen. Es ist darüber hinaus von großer Bedeutung, welche Prioritäten unsere Gemeinde bei den Investitionsmaßnahmen setzt. Ist der Straßenausbau nicht zwingend notwendig, so liegt aus unserer Sicht die höchste Priorität auf der Instandhaltung und dem Ausbau der sozialen Infrastruktur Gröbenzells.

Ebenso haben die Anwohner der Herbst- und Parkstraße ein Interesse an möglichst geringen Kosten für den Straßenausbau. Denn nicht wenige Bürgerinnen und Bürger haben Schwierigkeiten, die finanziellen Mittel aufzubringen.

Aus den genannten Gründen erscheint es als zwingend notwendig, dass der Gemeinderat bzw. der beschließende Fachausschuss ergebnisoffen die bisherige Planung hinterfragt und gegebenenfalls ändert.

Michael Schrodi
Fraktionsvorsitzender
06.11.2009