Antrag Parkplatzsituation Bernhard-Rößner-Straße Fundierung der Fragestellungen Antragstellung

Juli 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Martin, in Vertiefung meines Antrags vom 6.7.2022 ergeben sich weitere Fragestellungen, bzw. auch das Erfordernis weiterer Beschlussfassung:

  1. Wer im Rathaus hat den Antrag der Gemeinde Gröbenzell auf Durchführung der Zwangsversteigerung des Parkplatzgrundstücks Flurstück 783/39 „An der Bernhard-Rößner-Straße“ für das Zwangsversteigerungsverfahren AG München, 1510 K 255/20, unterzeichnet? Der 1. Bürgermeister? Wenn nicht: Wer?
  1. Von wann datiert dieser Antrag genau?

  2. In Hinblick auf das Vorgehen einer Kommune gegen den Freistaat Bayern mit einer Verkehrswertfestsetzung von 350.000,00 € stellt sich der Vorgang nicht als „laufende Angelegenheit“ einer Bürgermeisterzuständigkeit dar. Daher: Was hat Sie gehindert den Vorgang dem organzuständigen Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen?

  3. Warum wurden durch Sie zu keinem Zeitpunkt die Referenten für Finanzen sowie für Recht und Digitalisierung eingebunden?

  4. Sind Ihnen Regelungen zur Unwirksamkeit gemeindlichen Handelns bei Verletzung der Zuständigkeitsbefugnisse bekannt? Zivilrechtliche Handlungen werden nur ex tunc wirksam, wenn das gemeindeintern zuständige Organ sie genehmigt, ähnliches gilt für Prozesshandlungen (hierzu BeckOK KommunalR Bayern, 1.5.22, Art. 38 Anm. 11, 17).

Daher stelle ich namens der SPD-Fraktion nachfolgenden

Antrag:

  • Die Antragstellung auf Zwangsversteigerung in das Grundstück Flurstück 783/39 „An der Bernhard-Rößner-Straße“ durch die Gemeinde Gröbenzell wird vom Gemeinderat nicht genehmigt.

  • Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die durchgeführte Zwangsversteigerung rückgängig zu machen.

  1. Trifft es zu, dass die Gemeindeverwaltung an Besprechungen mit dem vom Amtsgericht München bestellten Verkehrswertgutachter teilgenommen hat, so mindestens bei einer Ortsbesichtigung vom 15.7.2021 als Wertermittlungsstichtag? Welchen Inhalt hatten gemeindliche Auskünfte?

  2. Ist es richtig, dass im Wesentlichen keine valutierten Grundpfandrechte in das Grundbuch zum Bewertungsstichtag eingetragen waren? Wenn nein: Welche Belastungen ergaben sich?

  3. Welche Zwangsversteigerungsanträge wegen Grundsteuerschulden hat die Gemeinde Gröbenzell in den letzten 10 Jahren in Grundstücke in der Gemarkung Gröbenzell gestellt? Wie hoch waren jeweils bei diesen Fällen die Grundsteuerschulden in der Hauptsache ohne Nebenansprüche?

  4. Inwieweit hat die Gemeinde Grundsteuerschulden in den letzten 10 Jahren in das bewegliche Vermögen der jeweiligen Steuerschuldner vollstreckt? Wie hoch waren jeweils bei diesen Fällen die Grundsteuerschulden in der Hauptsache ohne Nebenansprüche?

  5. Ist es richtig, dass die Grundsteuerschulden in Bezug auf das Grundstück Flurstück 783/39 „An der Bernhard-Rößner-Straße“ in der Hauptsache für die Jahre 2017 – 2020 450,48 € sowie für die Jahre 2002 – 2016 1.660,26 € betragen haben, also p.a. zuletzt 112,62 €, und somit der Hauptsachebetrag lediglich bei 2.220,74 € gelegen hat? Teilen Sie meine Ansicht, dass dies nicht der durch Ihre Verwaltung anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung unter öT „Verschiedenes“ mitgeteilte fünfstellige Eurobetrag ist?

  6. Ist jemals in der Gemeindegeschichte wegen eines Hauptsachebetrages von 2.220,74 € (bezogen auf heutigen Wert) durch die Gemeinde Gröbenzell ein Antrag auf Zwangsversteigerung eines Grundstückes nach dem ZVG gestellt worden?

  7. Warum hat die Gemeinde nicht versucht, sich am beweglichen Vermögen des Freistaats Bayern zu befriedigen? Gab es interne Gespräche oder andere Kontaktaufnahmen zwischen der Rathausverwaltung und dem Landesamt für Finanzen, die vorab darauf abzielten, eine Versteigerung herbeizuführen?

  8. Warum wurde nicht vorab versucht, eine Klärung ggfs. auf parlamentarischem Weg herbeizuführen, immerhin ist der 2. Bürgermeister Vorsitzender des Innenausschusses des Bayerischen Landtags?

  9. Wie beurteilen Sie nunmehr die Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplans 235a „Nördlich Bernhard-Rößner-Straße“? Dieser setzt auf der Fläche des jetzigen Parkplatzgrundstücks Flurstück 783/39 Stellplatzflächen fest, gleichzeitig zieht er die grüne Straßenbegrenzungslinie nördlich (!) dieser Stellplätze. Faktisch bedeutet dies einen vom Gemeinderat ausgedrückten Willen zur Widmung dieser Stellplatzfläche als öffentlicher Verkehrsgrund einer Gemeindestraße. Teilen Sie die Einschätzung, dass Änderungen von Bauleitplänen in Gröbenzell nur vom Gemeinderat beschlossen werden können?

  10. Wie beurteilen Sie nunmehr den Stellplatznachweis zu Wohnungen bzw. den Nähe-Nachweis der Stellplätze zu Wohnungen, in deren Bauerrichtungserklärungen diese Stellplätze benannt sind? Gehen Sie von aus, dass in der Ausgangssituation dieser Stellplatznachweis abgesichert war, jedoch nach Erwerb und Veränderung zu einer im Bebauungsplan nicht vorgesehenen kommerziellen Parkplatz-Gewerbeanlage nicht mehr?

  11. Ist es zutreffend, dass sich eine Vertretung der Bernhard-Rössner-Schule mittlerweile bei der Erwerberin nach Zuschlag wegen Anmietung von Stellplätzen erkundigt hat? Gehen Sie davon aus, dass die Finanzierung einer derartigen Anmietung vom Sachaufwandsträger der Schule, also von der Gemeinde Gröbenzell, getragen werden müsste? Teilen Sie die Rechnung, dass bei einer Anmietung zu 40,00 € monatlich, also jährlich zu 480,00 €, das gemeindliche Vorgehen sich angesichts einer Steuerschuld von ca. 113 € pro Jahr als völlig unwirtschaftlich darstellt, insbesondere wenn für schulische Zwecke nunmehr mehr als ein Stellplatz benötigt werden sollte?

  12. In der Presse wird berichtet, Sie begründeten Ihre Auskunftsverweigerung gegenüber den Medien mit einem laufenden Antrag der SPD-Fraktion. Ist dies zutreffend? Auf den Auskunftsanspruch nach § 4 des Bayerischen Pressegesetzes wird an dieser Stelle hingewiesen. Dieser besteht unabhängig von laufenden Antragstellungen von Fraktionen. Ggfs.: Was hat Sie veranlasst, Auskunftsverweigerungen gegenüber der Presse mit einer laufenden Antragstellung meiner Fraktion zu begründen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk Vorsitzender SPD-Fraktion Gröbenzell