Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
einem Post des FFB Tagblatt war zu entnehmen, dass Sie die Presse schriftlich beauskunftet haben, der GR hätte am 27.7.2023 einen Billigungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Gymnasium gefasst. Dergleichen ist jedoch aus den Abstimmungen nicht zu erkennbar.
Als Arbeitspapier zur Sitzung lag ausschließlich der SPD Antrag vor, der unter der abgestimmten Ziff. 2 beinhaltete, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung des Gymnasiums Gröbenzell“ einschließlich der Erweiterung des Umgriffs zu billigen (2.a. 1) sowie die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu beauftragen (2. A. 2). Weiter beinhaltete der Antrag den städtebaulichen Veränderungen im Erbbaurechtsvertrag zuzustimmen (2. B)
Diese gesamte Ziffer 2. war bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Soweit ersichtlich und erinnerlich fanden dann Erörterungen über Einzelfragestellungen statt:
Dann folgten Protokollnotizen von CSU und SPD.
Weiter haben Sie ausgeführt, dass von der Gemeinde dem Landkreis Grundstücke vorgeschlagen werden, wo die Realisierung von Fahrradstellplätzen stattfinden kann. Dem wurde wiederrum einstimmig zugestimmt, wobei jedoch einzelne bestimmte Grundstücke nicht benannt sind.
Dann wurde das weitere Vorgehen hinsichtlich eines Billigungsbeschluss erörtert, wobei der Bauamtsleiter äußerte, er wisse nicht, was jetzt genau beantragt wurde, da ja nur die Zahl 860 genannt war. Sie riefen dann die veränderte Zahl von 860 zu, die eingearbeiteten Dinge von Herrn Dr. Runge und die Grundstücke, dass diese zur Verfügung gestellt sind.
Sodann schlossen Sie den weiteren Tagesordnungspunkt ohne weitere Abstimmung, so dass es keinen Billigungs- und Auslegungsbeschluss gibt. Auch war das Angebot von Grundstücken der Gemeinde für Fahrradstellplätze unbestimmt.
Die vorgeschlagenen Abwägungsbeschlüsse im Arbeitspapier vom 29.6.23 haben eine bestimmte Stellplatzanzahl (650) für Fahrräder abgewogen, der Sie im Kreistag („unterstes Limit“) zugestimmt hatten. Eine neue Zahl hätte eine neue Abwägungsbegründung, insbesondere enthalten müssen welche konkrete Begründung im Lichte neuerer Erkenntnisse zur neuen Zahl führt. Dies geschah nie. Vielmehr hat unstrittig das Gröbenzeller Ortsrecht die Zahl von 650 gefordert, wobei für Besucherfahrradstellplätze Kellerlösungen nicht zulässig sind
Möglicherweise habe Sie vermeiden wollen, dass ein zu Abstimmung gestellter - falscher -Billigungs- und Auslegungsbeschluss wiederum mit Stimmengleichheit abgelehnt werde, da ein falscher Beschluss objektiv weitere zusätzliche Verzögerungen nach sich ziehen kann als in der jetzigen Situation gar keinen Beschluss zu haben.
Auch wir hätten gerne mehr Stellplätze für Fahrräder an der Schule gehabt, dies hättet allerdings frühzeitig von der Gemeinde in Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis unter Benennung konkreter gemeindlicher Grundstücke geschehen müssen. Dies haben Sie offenkundig unterlassen. Nun sehen wir Priorität zu schnellem Baurecht für die dringend erforderliche Gymnasiumserweiterung. Stellplatzfragen mögen nach Schaffung des Baurechts nachverhandelt werden.
Wir stellen daher den Antrag:
Mit freundlichen Grüßen