Planung der Bahnhofstr. - Vorrang für Gemeinwohl

11. April 2016

Die Planungen zur Neugestaltung der westlichen Bahnhofstraße sind nun deutlich positiv vorangekommen. So sind zentrale Programmpunkte der SPD in den neuen Beschlusslagen umgesetzt, wie die Beseitigung des für Gröbenzeller Verhältnisse völlig unverträglichen Kerngebietscharakters sowie die nun bestandsnähere Planung im Bereich der Traditionsgaststätte „Grüner Baum“. Die auf Antrag der SPD herbeigeführte Beschlusslage des Gemeinderats, sich auch in Zukunft an das Ergebnis des demokratischen Bürgerentscheids zu halten, ist vertrauensbildend.

Die SPD hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich umsetzbare Vorschläge zur Gestaltung und zu den Funktionen im Gebiet gemacht. Darauf darf ich verweisen. Leitlinie für gemeindliche Entscheidungen muss stets das Gemeinwohl sein. Hier bieten sich neue Chancen, da es gelungen ist, wertvolle Grundstücke in die Hand unserer Gemeinde zu bekommen. Soweit gehört die Bahnhofstrasse jetzt tatsächlich allen Gröbenzellerinnen und Gröbenzellern. Gleichzeitig ist jetzt ein positiver Kontakt zu den Privateignern zustande gekommen, was interessante gemeinschaftliche Projekte im Bereich des Wohnens ermöglicht.

Für die weiteren Planungen zur Bahnhofstraße haben wir folgende konkrete Vorstellungen:

  • Der Schwerpunkt muss auf der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum liegen. An dieser ortsplanerisch sensiblen Stelle ist kein Platz für Hotelbauten und Großgewerbe.

  • Wir wollen ortsnahe, fußgängerfreundliche Einkaufsmöglichkeiten. Daher müssen Gewerbeflächen flexibel gestaltet werden. Zu Recht bleibt ein großer zentraler erheblichen Verkehr anziehenden Supermarkt im Plangebiet durch den Bürgerentscheid ausgeschlossen. Wie wegweisend dies war, zeigt die CIMA-Begutachtung für die Gewerbesituation in Gröbenzell. Zudem nimmt der internetbasierte Versandhandel auch für Lebensmittel zu. Daher sehen wir den Schwerpunkt in der Nahversorgung. Die Gewerbeflächen sollen sich auf den bahnhofsnahen Bereich konzentrieren. Dabei ist der alte Baumbestand zu erhalten.

  • Durch den Wohnungspakt Bayern, der eine massive unschlagbar kommunalfreundliche finanzielle Förderung beinhaltet, kann Wohnraum in gemeindlicher Hand geschaffen werden. Dies ist für die Gemeinde vorrangig umzusetzen. Besonderen Bedarf sehen wir für junge Familien.

  • Die Neuplanung bietet zudem die Chance, eine S-Bahn-nahe Kindereinrichtung (Krippe, Kita) zu schaffen. Gleichzeitig würden ggfs. die lange völlig unbefriedigenden Unterbringungen aus dem Freizeitheim aufgelöst werden können. Diese waren ohnehin nur als Notlösungen, nicht als Dauereinrichtungen, gedacht. Für Vereine und den Sport stünden dann die dortigen Räume endlich wieder zur Verfügung. .

  • Des Weiteren soll die seniorengerechte, barrierefreie und generationenübergreifende Wohnform ebenso gefördert werden wie weitere betreute Wohnangebote, auch im Bereich einer sog. „Demenz-WG“.

  • Die Verbesserung der Verkehrssituation an der Schubertstraße / Bahnhofstraße, insbesondere für Fußgänger, ist uns wichtig. Eine Ampellösung, wie sie nach der derzeitigen Straßenverkehrsordnung endlich möglich ist, würde auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen ein sicheres Überqueren von der Schubertstraße ermöglichen.

  • Die Bahnhofstrasse insgesamt ist – anders als die jetzt vorliegende Planung – stärker zu verschwenken. Dies wirkt einerseits gefälliger, andererseits trägt es zur Verkehrssicherheit bei.

  • Der „Grüne Baum“ ist Teil der Gröbenzeller Ortsgeschichte. Leider steht dieser nun bereits seit mehreren Jahren leer und verwahrlost zusehends. Wir sehen die nunmehrige bestandsnähere Bauleitplanung positiv, wenn sie den Erhalt einer Gastronomie mit Biergarten sicherstellt. Vorbild ist uns die Sanierung von Traditionsgaststätten wie sie in der „Alten Schule“ und durch private Investitionen beim „Gröbenzeller Hof“ geglückt ist. Eine zu hohe Geschossfläche auf dem Areal des Grünen Baums hätte zudem charakteristischen Grünraum zerstört und wäre zu Lasten der Bebauungsmöglichkeiten der anliegenden Grundstücke im Plangebiet gegangen. Mit der Erbengemeinschaft ist weiter zu verhandeln.
    Dies schließt Möglichkeiten des gemeindlichen Erwerbs des Areals ein.

  • Ausschlüsse von Rundfunk- und Fernsehempfangseinrichtungen in der Bauleitplanung sind mit der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunk- und Informationsfreiheit nicht vereinbar (Art. 5 GG, Art. 112 BV)

Peter Falk
Fraktionsvorsitzender

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