Florian Ritter fordert Aufklärung über Baumfällungen

07. Januar 2014

Bürgermeisterkandidat Florian Ritter: „Die Ungerechtfertigte Fällung von Großbäumen auf Gemeindegrund im Zuge von Bahnbauarbeiten muss umfassend aufgearbeitet werden. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger soll die Gemeinde ihren Entschädigungsanspruch gegenüber der Firma beziffern.“

Bereits am 11. Dezember wurden anlässlich der Bauarbeiten zum Bahnlärmschutz elf gemeindliche Großbäume (Eschen, Ahorne, Weiden) durch die bauausführende Firma gefällt. Die Gemeinde teilte mit, dass es hierfür keine Erlaubnis gab. Die Fällungen erfolgten erkennbar auf Gemeindegrund. Es handelt sich um Großbäume am gemeindlichen Fuß- und Radweg zwischen Freya- und von-Koch-Straße. Das Rathaus erklärte, Ersatzpflanzungen sowie Bußgeldtatbestände zu prüfen.

Bürgermeisterkandidat Florian Ritter: „Es handelt sich um eine Schädigung von Gemeindeeigentum. Die Gemeinde gehört uns allen. Daher muss der Vorgang umfassend aufgearbeitet werden.“ Florian Ritter macht in diesem Zusammenhang auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufmerksam. Die Gemeinde – damit wir alle - hat demgemäß erheblich weitergehende Entschädigungsansprüche über bloße Ersatzpflanzungen hinaus (Palandt, BGB, 2014, § 251 Rn 11f, BGH NJW 75, 2061 ff). Die Entschädigung wird nach der Methode Koch/Breloer ermittelt. Ein alter Großbaum, der widerrechtlich zerstört wird, kann Entschädigungsansprüche von mehreren 10.000 Euro auslösen. Bei den elf Großbäumen ist sicher ein sechsstelliger Eurobetrag möglich.

Florian Ritter: „Ersatzpflanzungen sind selbstverständlich. Weitere Entschädigungsbeträge, die der Gemeinde zustehen, sollen zielgerichtet für ökologische Maßnahmen eingesetzt werden. Diese sollen mit den Agendagruppen und dem BUND Naturschutz abgestimmt werden.“

Gregor von Uckermann
Pressesprecher

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